„Tamponsteuer“ auf dem Prüfstand Die „Tamponsteuer“ steht vor der Abschaffung

Berlin · . Schon lange wird die Forderung erhoben, Hygieneartikel für Frauen, speziell Tampons und Binden, mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern. Zuletzt sorgten mehrere Petitionen mit Zehntausenden Unterstützern für Schlagzeilen.

Die Chancen für eine Umsetzung steigen nun, denn der Bundesrat soll das Thema bei seiner Sitzung in zwei Wochen beraten. Einen entsprechenden Antrag hat jetzt das Land Thüringen in die Länderkammer eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt Hygiene-Produkte für Frauen in die Liste der Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz aufzunehmen“.

Thüringen will bei der Mehrwertsteuer auch grundsätzliche Veränderungen herbeiführen: Die Bundesregierung soll gleichzeitig „eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung“ der Sätze einleiten. Vor allem mit Blick auf Dienstleistungen für Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Handlungsbedarf bestehe auch bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kitas und anderen sozialen Einrichtungen, heißt es in dem unserer Redaktion vorliegenden Antrag. In anderen EU-Staaten wie Frankreich und Spanien ist eine Steuerreduzierung auf Hygieneartikel bereits erfolgt. Auch hat das EU-Parlament die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die „Pflege- und Tamponsteuer“ abzuschaffen, weil diese Artikel zum Grundbedarf der Frauen gehören.

Der Bundestag beschäftigt sich ebenfalls damit. So prüft der Petitionsausschuss eine Eingabe, die über 91 000 Unterstützer gefunden hat. Darin heißt es: „Die Periode ist unausweichlich.“ Frauen würden etwa 40 Jahre ihre Lebens einmal im Monat menstruieren, „ob sie wollen oder nicht. Das ist kein Luxus und sollte nicht als solcher besteuert werden.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort