Reisende werden entschädigt Bundesrichter urteilen zugunsten von Urlaubern

Karlsruhe · Wenn entscheidende Sehenswürdigkeiten aus einem Reiseprogramm gestrichen werden, dürfen Kunden kostenlos stornieren. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im vorliegenden Fall hatte ein Paar eine China-Rundreise gebucht.

Kurz vor Reisebeginn teilte der Veranstalter mit, dass die Pekinger Hauptattraktionen, die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens, nicht besucht werden könnten. Daraufhin sagte das Paar die Reise ab.

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