Bundesrat billigt Neuregelung für Leiharbeit

Berlin · Rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit sollen künftig bessere Rechte erhalten. Der Bundesrat billigte gestern entsprechende Änderungen des Bundestages am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz . Mit der Neuregelung müssen Leiharbeiter nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls muss der Verleiher sie abziehen. Ausnahme: Die Tarifpartner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlassung.

Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft haben Ausgeliehene, wenn sie neun Monate in ein- und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher wird mit dem Gesetz verboten.

Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung künftig offengelegt werden. Darüber hinaus sollen die Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort