Einmaliges Gesetz in Berlin Ministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

Berlin · Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“ Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte.

Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden.

Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit: „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat.“

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist unter anderem, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten aus rechts­staatlichen Gründen bedenklich sei.

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