Kein Spielraum für landesrechtliche Regelungen Bundesgutachten kritisiert Berliner Mietendeckel

Berlin · Der in Berlin geplante Mietendeckel ist nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages rechtlich fragwürdig. „Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“, heißt es in einem Gutachten.

„Die Regelungen des Mietpreisrechts sind daher grundsätzlich als abschließend anzusehen.“ Die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sehe das BGB nicht vor, schreiben die Gutachter.

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