Sozialer Arbeitsmarkt ein Erfolgsmodell Bundesagentur sieht Erfolg auf sozialem Arbeitsmarkt

Nürnberg/Berlin · Der soziale Arbeitsmarkt als Jobbrücke für Langzeitarbeitslose hat sich nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sechs Monate nach dem Start als „Erfolgsgeschichte“ erwiesen. Demnach sei es bis Ende Juni gelungen, 21 300 Langzeitarbeitslose in öffentlich geförderte Jobs zu vermitteln, sagt BA-Vorstandschef Detlef Scheele.

Beim sozialen Arbeitsmarkt handelt es sich um eine Art Kombilohnmodell, bei dem Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Gegenzug Lohnkostenzuschüsse winken.

„Bereits nach einem halben Jahr sind wir etwa bei der Hälfte der erwarteten Beschäftigungsverhältnisse. Das ist für den Start eines solchen Programms gigantisch schnell“, betont Scheele. „Wenn das so weitergeht, haben wir bereits 2020 so viele Arbeitsverhältnisse geschaffen, wie wir theoretisch mit den vorhandenen Mitteln finanzieren können.“ Insgesamt stehen für den sozialen Arbeitsmarkt vier Milliarden Euro für fünf Jahre zur Verfügung.

Erfreut zeigt sich Scheele, dass nicht nur öffentliche Arbeitgeber das Jobprogramm nutzten. „In manchen Arbeitsagenturbezirken stammen bis zu 70 Prozent der angebotenen Stellen von privaten Arbeitgebern.“ Er sei froh, dass die Jobcenter mit dem sozialen Arbeitsmarkt ein Instrument erhielten, das über die bisher häufig eingesetzten Möglichkeiten, wie etwa Bewerbungstrainings, hinausgehe.

Das Jobprogramm läuft seit Anfang 2019. Mit dem Ziel rund
150 000 Langzeitarbeitslose durch Unterstützungsmaßnahmen zu erreichen, um sie für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Hat der neue Mitarbeiter mindestens sechs der letzten sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen, erhält die Firma zwei Jahre lang 100 Prozent des Mindest- beziehungsweise Tariflohns erstattet, danach jährlich zehn Prozent weniger.

Ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor solle nur die „Ultima Ratio“ für Menschen sein, die bereits länger, also fünf bis sechs Jahre, arbeitslos seien. Dafür gebe es jetzt das Teilhabechancengesetz. Das Modell des sozialen Arbeitsmarktes richtet sich an Arbeitslose über 25, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben. Das Berliner Modell des Solidarischen Grundeinkommens richtet sich hingegen an Menschen, die zwischen einem und drei Jahren arbeitslos sind.

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