Bund prüft Wiedereinführung der Meisterpflicht Meisterpflicht rückt wieder näher

Essen/Berlin · Bund will die Hürde zur Selbstständigkeit in mehreren Berufen wieder einführen.

 Um Qualität im Handwerk zu garantieren, soll in mehreren Berufen wieder eine Meisterpflicht  eingeführt werden. 

Um Qualität im Handwerk zu garantieren, soll in mehreren Berufen wieder eine Meisterpflicht  eingeführt werden. 

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

. Die große Koalition will die Meisterpflicht für mehrere Handwerksberufe wieder einführen. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass wir die Rückkehr zur Meisterpflicht in bestimmten Berufen prüfen“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“.  Am heutigen Montag soll ein Spitzentreffen der Koalition im Bundeswirtschaftsministerium stattfinden. Altmaier will über die Berufe sprechen, in denen eine Betriebsgründung künftig wieder nur nach erfolgreicher Meisterprüfung möglich sein soll. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf noch im September beschließen. In Kraft treten soll die Reform zum Jahreswechsel. 32 Berufsverbände hätten sich beim Bundeswirtschaftsministerium gemeldet, weil sie die Meisterpflicht wieder einführen wollen, hieß es.

Die Rückkehr zum Meisterbrief in einigen Handwerksberufen rücke in greifbare Nähe, sagte die Handwerks-Expertin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann, den Funke-Zeitungen. Mit der Reform der Meisterpflicht wolle die Koalition das Handwerk stärken. Für bestehende Betriebe ohne Meisterbrief werde es einen Bestandsschutz geben. Handwerkspräsident Peter Wollseifer begrüßte die Pläne. Die von der Koalition geplanten Korrekturen würden „wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz ermöglichen“, sagte er den Zeitungen.

Kriterien für die Meisterpflicht sind unter anderem, ob Handwerker oder Kunden bei der Berufsausübung gefährdet werden und deshalb besonders qualifiziertes Personal nötig ist. Auch wenn ein Handwerksberuf als Kulturgut besonders schützenswert ist, ist eine Meisterpflicht vorgesehen. Bei der Handwerksreform 2004 wurde die Meisterpflicht für 52 Berufe aufgehoben. Seitdem sind für diese Berufe keine besonderen Qualifikationsnachweise mehr erforderlich, um sich selbstständig zu machen.

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