BGH-Urteil Wer auf eigene Faust saniert, muss auch die Kosten tragen

Karlsruhe · Wohnungsbesitzer, die auf eigene Kosten Sanierungen am Gebäude veranlassen, können dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten. Das gilt selbst dann, wenn die Arbeiten eigentlich Sache der Gemeinschaft und zwingend nötig gewesen wären.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag. Jede Maßnahme müsse grundsätzlich im Voraus gemeinsam beschlossen werden. Die Richter wollen verhindern, dass Eigentümergemeinschaften von einem Tag auf den anderen mit unabsehbaren Forderungen konfrontiert werden (Az. V ZR 254/17).

Mit dem Urteil verschärft der Senat seine eigene Rechtsprechung. Bisher war es in bestimmten Fällen möglich, erst die Handwerker kommen zu lassen und die Kosten dann der Gemeinschaft aufzubürden – nämlich immer dann, „wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen“, wie es in einem BGH-Urteil von 2015 heißt.

Der Kläger hatte 2005 seine Fenster für 5500 Euro auf eigene Kosten renoviert, weil er der Überzeugung war, er sei dafür selbst verantwortlich. Erst später stellte sich heraus, dass eigentlich die Gemeinschaft zuständig gewesen wäre. Daraufhin wollte der Mann seine Ausgaben ersetzt haben. Damit hatte er aber keinen Erfolg.

(dpa)
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