Karlsruhe Online-Banking ist Fall für BGH

Karlsruhe · (dpa) Extra-Gebühren beim Online-Banking sind seit gestern ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Etliche Bankkunden lassen sich ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken. Die Frage ist, ob die Institute sie für diesen Service zur Kasse bitten dürfen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste der Empfang inklusive sein. Ihr Urteil wollen die Karlsruher Richter am 25. Juli verkünden (Az. XI ZR 260/15), wie das Gericht mitteilte.

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