BGH soll Freisprüche für frühere Chefs der Deutschen Bank prüfen

München · Der Bundesgerichtshof muss über die Freisprüche für die früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer , Josef Ackermann und Jürgen Fitschen entscheiden. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung durch das Landgericht München teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit, sie halte an ihrer Revision gegen diese drei Freisprüche fest. Die Beweisführung der Strafkammer sei lückenhaft und widersprüchlich. Die Revision gegen zwei weitere freigesprochene Bankmanager zog die Staatsanwaltschaft dagegen zurück. Die Behörde hatte die fünf Manager wegen versuchten Betrugs angeklagt. Um die Deutsche Bank vor Schadenersatz-Zahlungen wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren, hätten sie ihre Aussagen im Zivilprozess im Jahr 2011 abgesprochen, so der Vorwurf.

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