Teure Schludrigkeit Niederlage für Solarstrom-Erzeuger

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof bestraft Versäumnisse bei der Anmeldung.

Eine kleine Schludrigkeit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dort verlor ein Landwirt aus Schleswig-Holstein am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforderungen (Az. VIII ZR 147/16). Die Entscheidung gibt die Linie auch für andere Fälle vor. Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Der Netzbetreiber forderte die Einspeisevergütung in Höhe von  rund 45 500 Euro  zurück. Kein Einzelfall: Laut Bundesregierung meldeten deutschlandweit allein zwischen Januar und September 2015 rund 4500 Betreiber ihre Anlagen zu spät an. Dazu kamen bis Anfang Oktober 2016 noch einmal knapp 8700 neue Fälle. Mitgezählt werden alle Anlagen, die mehr als drei Wochen zu spät gemeldet wurden.

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