Rabatte um Taxikunden erlaubt BGH lässt Rabatte im Kampf um Taxikunden zu

Karlsruhe · () Fahrgäste können mit einen verschärften Wettbewerb um Taxikunden und Rabattaktionen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt bestimmte Werberabatte trotz tariflicher Preisbindung. Das App-Unternehmen MyTaxi setzte sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt durch, das Rabatte untersagt hatte (Akz.: I ZR 34/17).

MyTaxi hatte 2014 und 2015 zu Werbezwecken in einigen Städten zeitlich begrenzt 50-Prozent-Gutscheine verteilt. Der I. Zivilsenat sah keinen Verstoß gegen die Tarifpflicht, weil Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhalten hätten und das Unternehmen kein Taxibetreiber sei. Kunden, die Taxis über die MyTaxi-App bestellt hatten, brauchten nur den halben Fahrpreis zu bezahlen. Das Unternehmen legte die andere Hälfte drauf und beglich die Gesamtrechnung. Zwar dürfe ein Taxiunternehmen keinen Nachlass auf tarifliche Festpreise gewähren, so der Vorsitzende Richter. „Wird der Festpreis vollständig an ihn gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß gegen die Tarifpflicht vor. Wie der Fahrgast das Entgelt finanziert, ist ohne Bedeutung.“ Ein unlauteres Verhalten, um Konkurrenten zu verdrängen, sei nicht gegeben, da das Angebot zeitlich beschränkt war und in wenigen Städten galt.

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