BGH fordert bei Anschlussflügen EuGH-Entscheidung

Karlsruhe · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich mit der Entschädigung von Fluggästen für einen verpassten Anschlussflug befassen: Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem EuGH laut einem gestern verkündeten Urteil die Frage vor, ob eine Fluggesellschaft wegen einer 20-minütigen Verspätung für einen verpassten Anschlussflug verantwortlich gemacht werden kann, wenn beide Flüge über ein Reisebüro gebucht und von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurden.

Laut BGH soll der EuGH nun mit Blick auf den Begriff "Anschlussflug" klären, welche Bedingungen genau für eine Entschädigung gelten. Die Kläger berufen sich bei ihrer Entschädigungsforderung auf die EU-Fluggastrechteverordnung.

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