Mietrecht Baulärm ist auch in Großstadt lästig

München · Auch in einer Großstadt, in der die Lärmbelästigung naturgemäß höher ist, hat die Zumutbarkeit Grenzen. So urteilte das Amtsgericht in München, dass eine Mieterin Baulärm auf dem Nachbargrundstück nicht entschädigungslos hinnehmen muss.

Konkret wurde eine ehemalige Fabrik abgerissen und ein Wohnblock neu erstellt. Über einen Zeitraum von insgesamt acht Monaten und an mehr als 160 Tagen herrschten dabei Werte von 60 Dezibel und mehr, an mehr als 60 Tagen sogar mindestens 70 Dezibel. Der Vermieter muss entsprechend eine (angemessene) Minderung der Miete hinnehmen und kann nicht argumentieren, er habe die Beeinträchtigungen auch nicht abwehren können. (AZ: 472 C 18927/16)

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