Immobilien-Urteile Baulärm berechtigt zur Mietminderung

Berlin · Wird auf dem Nachbargrundstück gebaut, so können die davon betroffenen Mieter wegen der Lärmimmissionen die Miete mindern. Das urteilten die Richter des Landgerichts Berlin. Das gelte auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns noch keine Beeinträchtigungen bestanden haben und die nachträglichen Unannehmlichkeiten für die Mieter nicht vom Vermieter zu verantworten sind.

Außerdem komme es auch nicht darauf an, ob dem Vermieter gegenüber den „neuen Nachbarn“ (beziehungsweise dem Bauträger) Abwehr- oder Entschädigungsansprüche zustehen. (AZ: 67 S 105/18)

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