Halbleiterkrise in der Autoindustrie Diese Konsequenzen haben die Lieferengpässe für die Autohändler

Wegen der Halbleiterkrise in der Automobilindustrie kommt es weltweit zu Verzögerungen bei der Auslieferung von bestellten Neuwagen. Die Probleme müssen die Hersteller lösen, doch die Lieferengpässe stellen auch die Händler in den rund 550 saarländischen Autohäusern vor Herausforderungen. Was können sie tun?

 Ein Güterzug bringt Neuwagen zu Autohäusern in Deutschland.

Ein Güterzug bringt Neuwagen zu Autohäusern in Deutschland.

Foto: dpa/Robert Michael

Da ist die Beratungskompetenz der Händler gefragt, sagt der Geschäftsführer des saarländischen Kfz-Verbandes, Niklas Burmester. Die Verkäufer müssten herausfinden, ob verfügbare Fahrzeuge nicht vielleicht auch zu den individuellen Wünschen der Kunden passen. Doch was passiert, wenn ein Kunde ein Fahrzeug gekauft hat und bei der Abholung feststellt: es ist nicht da?

Das Autohaus Bunk in Völklingen hat diese Situationen schon erlebt. Ungefähr 10 Kunden bekamen ihre bestellten Autos zwischen Januar und Mai nicht. Marketing-Chef Tobias Käfer erklärt, dass in diesen Situationen immer der Hersteller vor Ort mit eingebunden wurde. In allen Fällen wurden individuelle Lösungen für den Kunden getroffen. Manchmal bekamen die Kunden übergangsweise ein Ersatzfahrzeug. In einem Fall nutzte ein Kunde sein altes Fahrzeug weiter und Hersteller und Händler gingen etwas vom Kaufpreis runter.

Wie die Regelungen bei Lieferverzug genau aussehen, hat der KFZ-Verband auf seiner Homepage in einer Übersicht dargestellt. (hier geht’s zur Übersicht).

Demnach gibt es juristisch eigentlich keinen Anspruch auf Kaufpreisminderung. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall muss der Käufer jedoch eine zweite „angemessene“ Lieferfrist setzen. Erst wenn die nicht eingehalten werden kann, ist ein Rücktritt vom Kauf möglich.

Der Händler ist jedoch verpflichtet „Ersatz des Verzugsschadens“ zu leisten. Wenn der Kunde nachweisen kann, dass er sein altes Fahrzeug nichtmehr nutzen kann, muss der Händler ihm ein Ersatzfahrzeug stellen. Wenn wegen der Weiternutzung des alten Autos Kosten auf den Käufer zukommen, die sonst nicht entstanden wären (zum Beispiel für eine Hauptuntersuchung), dann muss das auch der Händler übernehmen.

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