Urteil Auflagen für Negativzinsen

Tübingen · Eine Bank darf ihren Kunden bei bestehenden Verträgen nicht einfach nachträglich Negativzinsen aufbürden. Das hat das Landgericht Tübingen am Freitag entschieden. Entsprechende Klauseln verstießen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regeln.

Die Richter halten aber Negativzinsen für Privatanleger nicht für grundsätzlich unzulässig  ­
(Az. 4 O 187/17).

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