Arbeitsministerin Nahles will flexiblere Arbeitszeiten erlauben

Berlin · Arbeitsministerin Andrea Nahles gibt dem Drängen der Wirtschaft nach und will die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften lockern. Das soll aber in den Betrieben nur möglich sein, wenn die neuen Spielräume in Tarifverträgen geregelt werden.

Die Arbeitszeitregelungen sind der Wirtschaft ein Dorn im Auge. Zu starr seien sie. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalen Arbeitswelt hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits vor gut einem Jahr ein Positionspapier veröffentlicht. Darin heißt es, Beschäftigung werde künftig stärker den Anforderungen schwankender Auftragslagen folgen müssen. "Ein Mittel, dies zu ermöglichen, ist eine flexible Arbeitszeit ."

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) will der Forderung der Arbeitgeber nun offenbar nachkommen. "Nicht immer entspricht das Korsett des Arbeitszeitrechts den spezifischen Bedürfnissen bestimmter Betriebe oder Beschäftigter", schrieb die SPD-Politikerin in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". "Hier könnte der gesetzliche Rahmen etwas erweitert werden." Aber nur unter der Voraussetzung "ausgehandelter Flexibilität", was einen Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung notwendig mache, erläuterte Nahles.

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die werktägliche Arbeitsdauer auf acht Stunden begrenzt. Sie kann bis auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn eine durchschnittliche Arbeitsdauer von acht Stunden pro Werktag innerhalb eines halben Jahres nicht überschritten wird. Vorgeschrieben ist auch eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit. Diese Regelungen können aus Arbeitgebersicht schnell zu Problemen führen. Dazu ein Beispiel: Unterbricht ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit etwa wegen einer kurzfristig gebotenen Betreuung seines Kindes und arbeitet dafür am Abend von 21 bis 23 Uhr, beginnt die Ruhezeit von elf Stunden erneut zu laufen. Im Ergebnis darf der Beschäftigte seinen Job also nicht vor zehn Uhr des Folgetages aufnehmen. Das ist aus Sicht der Arbeitgeber unbefriedigend. Zwar gibt es auch die gesetzliche Möglichkeit einer Verkürzung der Ruhephase auf neun Stunden, allerdings nur für bestimmte Tätigkeiten. Diese Einschränkung will die Wirtschaft gestrichen haben.

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hielt man sich gestern über den Vorstoß der Arbeitsministerin bedeckt. Es ist aber kein Geheimnis, dass die Gewerkschaften die geltenden Arbeitszeitbestimmungen für flexibel genug halten. Zumal davon jetzt schon in Tarifverträgen abgewichen werden kann. Doch unterliegen 43 Prozent der Beschäftigten in Deutschland keinerlei tariflichen Bestimmungen. Nahles hofft, gerade bei deren Arbeitgebern, das Interesse an Tarifverträgen zu steigern. Flexibilität dürfe nicht zu Lasten der sozialen Schutzrechte für den Arbeitnehmer gehen, hieß es dazu in ihrem Ressort. Aus der Union kamen grundsätzlich positive Signale. "Die Union ist ein Befürworter tarifvertraglicher Regelungen", sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß, unserer Zeitung. "Wenn wir die Möglichkeiten zu erweiterten Arbeitszeitregelungen per Tarifvertrag öffnen, dann entspricht das der Linie der Union".

Meinung:

Es ist Zeit für mehr Flexibilität

Von SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf

Ein Arbeitstag, der regelmäßig um 8 beginnt und um 16 Uhr endet, ist längst nicht mehr typisch. Die Arbeitszeiten sind im Fluss. Und dabei kommen sowohl Ansprüche an Flexibilität von Arbeitgebern wie von Arbeitnehmern. Aufgrund der Globalisierung muss so mancher für Kunden auf fernen Kontinenten zu ungewöhnlichen Zeiten da sein. Aber auch Beschäftigte, die Kinder haben oder in der Pflege eines Angehörigen eingespannt sind, wollen arbeiten, wenn es passt - unabhängig von Gesetzen. Das Arbeitszeitgesetz lässt solche Spielräume kaum zu. Daran etwas zu ändern, ist zweifellos sinnvoll. Doch einen Freibrief, von Mitarbeitern Rund-um-die Uhr-Präsenz zu fordern, darf eine Reform nicht bieten. Insofern ist es auch richtig vorzugeben, dass es Flexibilität nur im Rahmen tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen geben darf.

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