Streit um Lohnausgleich Arbeitgeber halten Metaller-Streiks für illegal

Stuttgart//Berlin/Frankfurt · Im Tarifstreit der Metall- und Elektroindustrie drohen gerichtliche Auseinandersetzungen. Die IG Metall zeigt sich unbeeindruckt.

 Die IG Metall ignoriert ein Rechtsgutachten der Arbeitgeber und ruft weiter zu Warnstreiks auf.

Die IG Metall ignoriert ein Rechtsgutachten der Arbeitgeber und ruft weiter zu Warnstreiks auf.

Foto: dpa/Jens Büttner

() Der Tarifkonflikt für die bundesweit 3,9 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie nimmt Fahrt auf. Gestützt auf ein Rechtsgutachten halten die Arbeitgeber wesentliche Teile der IG-Metall-Forderung für nicht rechtmäßig. Die Gewerkschaft lässt sich davon aber nicht beeindrucken und startet kurz nach Ablauf der Friedenspflicht erste Warnstreiks. Zu einer Kundgebung bei der Volkswagen-Tochter Porsche werden heute Morgen mehr als 1000 Teilnehmer erwartet. Ab 8. Januar plant die IG Metall in allen Regionen befristete Arbeitsniederlegungen.

Die IG Metall fordert bundesweit sechs Prozent mehr Geld und das Recht auf eine vorübergehende Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden. Dabei sollen bestimmte Gruppen – etwa Schichtarbeiter, Eltern junger Kinder und Angehörige von Pflegebedürftigen – einen Teillohnausgleich erhalten.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Teilzeitarbeit mit Lohnausgleich werden in einem von Gesamtmetall bestellten Gutachten als rechtswidrig eingestuft. Ein Streik, der die Durchsetzung auch nur einer illegalen Tarifforderung zum Ziel hat, sei „insgesamt unzulässig“, heißt es in dem Gutachten, das der Arbeitsrechtler Clemens Höpfner aus Münster erstellt hat. Die Ausgleichszahlungen benachteiligten all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür keinen Ausgleich bekommen.

Der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander, erklärte, „die Forderungen der IG Metall umzusetzen, würde bedeuten, dass die Beschäftigten, die unter diesen Bedingungen in Teilzeit wechseln, pro Stunde mehr verdienen als die Beschäftigten, die sich schon vorher beziehungsweise dauerhaft für Teilzeitmodelle entscheiden haben, und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiten. Das ist ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig.“ Die IG Metall hatte mit dem Vorschlag gekontert, dass man die Ausgleichszahlungen gerne auf die bereits vorhandenen Teilzeitkräfte ausdehnen könne. Mit dem Gutachten sei „auch klar, dass die Arbeitgeber die Forderung der IG Metall nicht erfüllen können. Denn ansonsten würde ein Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen“, erklärte hingegen Zander. Unternehmen könnten sogar verklagt werden. Im Falle von Streiks bestehe sowohl für die Gewerkschaft als auch für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer das Risiko, „zur Zahlung von Schadenersatz für die verursachten Schäden verurteilt zu werden“, fügte Zander hinzu. Konkrete rechtliche Schritte kündigte Gesamtmetall aber nicht an.

„Ich weiß gar nicht, ob die Arbeitgeber das so zuspitzen werden und es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen lassen“, gibt sich Michael Ebenau von der IG Metall gelassen. „Fakt ist jedenfalls, dass bereits mehrere Warnstreiks stattfinden, aber kein Arbeitgeber bisher eine einstweilige Verfügung beantragt hat. Das sagt ja auch was aus“, so der Pressesprecher der Bezirksleitung Mitte. Zu diesem IG-Metall-Bezirk gehört auch das Saarland. Die Gewerkschaft schätzt das Gutachten ganz anders ein als Gesamtmetall. „Wir freuen uns, dass die Arbeitgeber ein Problem sehen bei den Teilzeitbeschäftigten nach bisheriger Rechtslage. Wir sind gerne bereit, über eine Lösung dieses Problems zu reden.“ Einen Zuschuss für die Kollegen, die bereits in Teilzeit sind, wäre eine Möglichkeit, über die wir mit den Arbeitgebern sprechen könnten, schlägt Ebenau vor und ist sich sicher, „dass wir bei der Teilzeit eine rechtssichere Lösung finden“.

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