13 Milliarden Steuernachzahlung Softwareentwickler Apple ist angefressen

Brüssel · Die EU-Kommission hatte 2016 verfügt, dass Apple Steuern von mehr als 13 Milliarden Euro zurückzahlen müsse. Der Tech-Konzern wehrt sich.

 Apple bekräftigt, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Die EU-Kommission findet, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt hat.

Apple bekräftigt, dass die Erträge von zwei irischen Tochterfirmen vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Die EU-Kommission findet, dass Irland die Steuern zu niedrig angesetzt hat.

Foto: dpa/Shawn Thew

Für Apple wird es ernst. Sogar der Finanzchef des iPhone-Konzerns, Luca Maestri, war an diesem Dienstag von Kalifornien nach Luxemburg gereist, wo vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein bisher beispielloses Verfahren gegen das US-Unternehmen begann.

13 Milliarden Euro plus Zinsen soll der Computergigant an den irischen Staat zurückzahlen. Das hatte die Europäische Kommission 2016 verfügt, nachdem bekannt geworden war, mit welchen Methoden sich die irischen Behörden und Apple auf ein Modell systematischer Steuervermeidung geeinigt hatten. So vermeldete der Konzern mit dem angebissenen Apfel im Logo beispielsweise 2011 einen Gewinn von 16 Milliarden Euro, musste aber nur 50 Millionen Euro Steuern zahlen. 2014, so der Vorwurf der Brüsseler Wettbewerbshüter, lag der Steuersatz dann bei gerade mal 0,005 Prozent. Unternehmenschef Tim Cook bezeichnete diese Angabe der zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager später als „politischen Dreck“.

„Solche abstrusen Steuermodelle zerrütten die Europäische Gemeinschaft“, erklärte der SPD-Finanzpolitiker und Europa-Abgeordnete Joachim Schuster gestern. Man sei nicht mehr bereit hinzunehmen, dass „gewisse Unternehmen zwar von der Infrastruktur vor Ort profitieren, sich aber einen schlanken Fuß machen, wenn es um die angemessene Finanzierung des Gemeinwohls geht.“

Der Fall hat nicht nur die Experten, sondern auch die Öffentlichkeit aufgewühlt. „Solche Deals sind vor ehrlichen Steuerzahlern und fair wirtschaftenden Unternehmen nicht zu rechtfertigen“, hieß es aus der Kommission. Doch schon am ersten Verhandlungstag wurde deutlich: Das wird kein einfaches Verfahren. Denn es geht um gleich mehrere Grundsatzfragen, die die Richter klären sollen. Nach Auffassung von Apple und der irischen Regierung müssen die außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinne vorrangig in den Vereinigten Staaten versteuert werden. Schließlich finde dort die eigentliche Wertschöpfung statt. Zumal auch die geistigen Eigentumsrechte auf alles, was im iPhone, iPad oder iMac verbaut werde, in Kalifornien liegen. Von Cork auf der grünen Insel aus betreibe das Unternehmen nur seine europäische Logistik. Die EU sieht das völlig anders. Zum einen müsse der Begriff der Betriebsstätte in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung neu definiert werden. Und zum anderen seien Gewinne dort zu versteuern, wo diese erwirtschaftet wurden.

Hinzu kommt, dass die Brüsseler EU-Kommission ihr Eingreifen mit dem Hinweis begründet, solche Steuervermeidungsmodelle erfüllten den Tatbestand verbotener staatlicher Beihilfen, weil der Wettbewerb verzerrt werde. „Wir glauben, dass die mit der Befreiung sogenannter Gewinnüberschüsse verbundenen erheblichen Steuerermäßigungen nur bestimmten multinationalen Unternehmen und nicht auch anderen Unternehmen in vergleichbarer Weise zur Verfügung stehen“, betonte Wettbewerbskommissarin Vestager in dieser Woche.

 Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

Foto: dpa/Piotr Nowak

Das Verfahren, dessen Urteil erst in einigen Monaten erwartet wird, brachte keineswegs die erhoffte abschreckende Wirkung. Mit vergleichbaren Begründungen ging die Brüsseler Behörde inzwischen auch gegen die US-Konzerne Amazon und Nike vor. Abmachungen zwischen Google und den Finanzbehörden Irlands werden noch durchleuchtet. Erst in dieser Woche gab die Kommission bekannt, dass sie 39 Einzeluntersuchungen wegen illegaler Steuerabsprachen gegen Belgien eingeleitet habe. Unter anderem geht es dabei um Vorteile für den Bier-Riesen AB InBev sowie die beiden deutschen Betriebe BASF und Henkel. In Brüssel wird dies als Beweis dafür gesehen, dass „Steuerhinterziehung als Wettbewerbsmodell in Europa“ (Schuster) weiter funktioniert. Zwar haben die Kassenwarte inzwischen ein Paket an Gegenmaßnahmen verabschiedet. Diese sind aber noch nicht in Kraft, weil die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, sie zu übernehmen. Und außerdem, so heißt es im Europäischen Parlament, enthielten viele Bestimmungen Hintertüren, durch die Unternehmen und nationale Finanzbehörden bei Bedarf schlüpfen könnten.

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