Immobilien-Urteile Anfangsrenovierung kann rechtens sein

Karlsruhe · Vereinbart ein Vermieter mit einem neuen Mieter individuell (also nicht nur vorgedruckt im Mietvertrag), dass dieser beim Einzug die Renovierung übernimmt, wofür er eine Monatsmiete gutgeschrieben bekommt, so hat es damit sein Bewenden, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Das gelte auch dann, wenn die dem Mieter entstehenden Kosten für die „Schönheitsreparaturen“ mit rund 3000 Euro weit über die vereinbarte Miete hinausgehen und dem Mieter darüber hinaus im Mietvertrag ein monatlicher Betrag als Zuschlag für künftige – vom Vermieter auszuführende – Schönheitsreparaturen auferlegt wird. (AZ: VIII ZR 287/17)

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