Kik-Prozess Entscheidung zur Verjährung im Januar

Dortmund · Im Schmerzensgeldprozess von vier Pakistanern gegen den Textildiscounter Kik will das Dortmunder Landgericht am 10. Januar entscheiden, ob das Verfahren wegen Verjährung eingestellt oder fortgeführt wird.

Bei der Brandkatastrophe in der von Kik beauftragten Textilfabrik Ali Enterprises waren 2012 mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen. Die Kläger wollen erreichen, dass erstmals ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftbar gemacht wird.

(dpa)
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