Aktionäre dürfen bei Gehältern der Manager mitreden

Straßburg · Aktionäre dürfen in Europa bei der Festlegung von Managergehältern künftig mehr mitreden. Die EU-Abgeordneten billigten gestern in Straßburg eine entsprechende Reform der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Danach sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben, bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie auf jeden Fall gefragt werden. Gehaltsexzesse sollen so verhindert werden. Deutschlands Konzerne lassen ihre Aktionäre bereits auf der Hauptversammlung über die Bezahlung der Topmanager abstimmen. Bindend ist das Votum der Anteilseigner bisher nicht. Das könnte aber auch nach der Reform so bleiben. Die Mitgliedstaaten dürfen dann selbst festlegen, ob die Entscheidung der Hauptversammlung bindend ist.

Die EU-Reform soll in der ersten Hälfte dieses Jahres in Kraft treten. Die Staaten haben dann 24 Monate Zeit, die Vorschriften umzusetzen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richtlinie in Deutschland noch in der laufenden Legislatur in nationales Recht gegossen wird.

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