Urteil gegen Radarfalle Saar-Richter: Viele Blitzer liefern ungültige Daten

Saarbrücken · Messungen eines Blitzer-Typs der Firma Jenoptik speichern nicht alle Daten. Verfassungsrichter im Saarland erklären Bilder daher für nicht verwertbar.

Temposünder im Saarland können auf Straffreiheit hoffen – wenn sie von einer bestimmten Messanlage geblitzt wurden. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az. Lv 7/17). Er hob damit Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf. Die Entscheidung ist nur für saarländische Gerichte bindend.

Geklagt hatte ein 47-Jähriger aus Pirmasens, der vor drei Jahren in Friedrichsthal innerorts 27 Kilometer pro Stunde zu schnell gewesen sein soll und dafür 100 Euro zahlen sollte. Er hatte moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Gerät, der Traffistar S 350 der Firma Jenoptik, nicht alle Messdaten speichere. Er könne daher die Messung nicht überprüfen und keine Fehler aufzeigen. Die Verfassungsrichter folgten nach einer Sachverständigen-Anhörung dieser Auffassung. Die derzeit gespeicherten Daten erlaubten „keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Mess-Ergebnisses“. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne großen Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt, teilte das Gericht mit. Es kündigte an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte zu korrigieren.

In saarländischen Kommunen sind laut Saar-Innenministerium derzeit rund 30 der beanstandeten Geräte im Einsatz. Die Stadt Friedrichsthal erwägt, die Blitzer so lange abzuschalten, bis sie vom Hersteller nachgerüstet wurden. „Wir halten das Urteil für nicht richtig. Es setzt ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland“, teilte Jenoptik mit. Noch im Juli wolle das Unternehmen der Zulassungsbehörde eine Software-Änderung  vorlegen.

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