Zwischen wollen und dürfen

Berlin · Der Bundestag beschäftigt sich morgen mit der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge. Linke und Grüne fordern, dass Arbeitgeber und -nehmer gleiche Anteile übernehmen. Auch bei der SPD wird darüber diskutiert.

Morgen hat die Opposition im Bundestag zwei Anträge zur Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Tagesordnung gesetzt. Das bringt die SPD in Erklärungsnot.

Wollen würden sie schon gern bei den Sozialdemokraten. Aber dürfen tun sie nicht. Wenn der Bundestag über Beitragsungerechtigkeiten diskutiert, dann ist gewissermaßen eine rot-rot-grüne Koalition am Werk. In einem Antrag der Linken wird die Regierung aufgefordert, "umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen", in dem das Prinzip "Halbe-halbe" zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Finanzierung der Krankenkassen wieder eingeführt werden soll. Fast wortgleich liest sich ein Antrag der Grünen. Derweil hat die SPD erst auf ihrer Fraktionsklausur "die Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV" gefordert - und die Einführung einer "solidarisch finanzierten Bürgerversicherung" gleich mit. Auch das findet sich Eins zu Eins in den Papieren von Linken und Grünen wider.

Natürlich ist dabei auch viel Taktik im Spiel. Es geht um ein besonders populäres Thema. Da will die Opposition den potenziellen Bündnispartner vor sich her treiben. "Die SPD muss jetzt öffentlich Farbe bekennen, wie sie mit dem Thema umgehen will", meinte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte . Der SPD-Fraktionsvize und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bremste jedoch die Erwartungen: "Wir sind in der Regierung. Daher ist für uns einzig die Einigung mit der Union maßgeblich". Doch die dürfte auf sich warten lassen. In Unionskreisen geht man davon aus, dass die Beitragsparität kein Thema für die laufende Wahlperiode mehr ist. Die einseitige Belastung habe sich für Versicherte nur sehr moderat erhöht.

Zum Jahresbeginn stieg der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 auf 1,1 Prozent. Diesen Obolus müssen Arbeitnehmer und Rentner allein tragen. Wer beispielsweise 3000 Euro verdient, zahlt seit Januar monatlich sechs Euro mehr.

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