Zweifel an Wirksamkeit von Ausweis-Entzug

Berlin · Mit Hilfe eines Ersatzausweises sollen deutsche Dschihadisten an der Ausreise aus der Bundesrepublik gehindert werden. Die Antwort auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Ulla Jelpke zeigt, dass die Koalition selbst von diesen Gesetzesplänen nicht überzeugt ist.

Die Bundesregierung hat selbst Zweifel an einer durchschlagenden Wirkung ihres geplanten Ersatzausweises, mit dem sie deutsche Sympathisanten der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) an der Ausreise hindern will. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

"Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass durch den Entzug des Personalausweises und die Ausstellung eines Ersatzpersonalausweises nicht in allen Fällen eine Ausreise verhindert werden kann", heißt es in der Stellungnahme. Ende des vergangenen Jahres hatte Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU ) mitgeteilt, dass bereits mehr als 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gelangt sind, um in den Reihen der IS-Terroristen zu kämpfen.

Nach dem noch geltenden Recht kann gewaltbereiten Islamisten bislang nur der deutsche Reisepass entzogen werden. Zentrale Voraussetzung ist laut Passgesetz die begründete Annahme, dass die betroffene Person "die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet". Offenbar nutzen gewaltbereite Islamisten aber auch ihren Personalausweis, um zunächst in Drittländer wie Ägypten oder die Türkei zu gelangen, für die kein Pass erforderlich ist, und dann weiter in die Kampfgebiete des IS zu reisen. In der Stellungnahme des Innenministeriums ist von "mindestens 20 Fällen" die Rede, bei denen es zu einer Ausreise trotz Entzugs des Reisepasses gekommen sei und ein Personalausweis zur Verfügung gestanden habe.

Nach dem geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Vernehmen nach bis Februar vom Kabinett verabschiedet werden soll, sollen Betroffene deshalb nur noch eine Art Ersatzausweis erhalten. Er berechtigt beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos oder zu anderweitigen Vertragsabschlüssen, aber nicht zum Verlassen Deutschlands. Dazu enthält das Dokument einen Ausreisesperrvermerk, der bei beglaubigten Kopien allerdings nicht erkennbar ist. Die Gültigkeitsdauer des Ersatzausweises soll "drei Jahre nicht überschreiten dürfen", heißt es in der Stellungnahme des Innenressorts an die Linken-Abgeordnete Jelpke. Darin wird auch eingeräumt, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung offenbar allein auf weiter Flur steht: Es seien keine Maßnahmen anderer EU-Staaten bekannt, die mit der Einführung eines Ersatzausweises "vergleichbar wären".

Zumindest indirekt macht das Innenministerium allerdings auch Kontrolldefizite an den EU-Außengrenzen geltend. So heißt es auf die Frage, ob die Grenzbehörden an sämtlichen Grenzübergängen der Union zu Drittländern die Reisedokumente elektronisch überprüfen könnten: Dazu gäbe es "keine belastbaren Erkenntnisse". Womöglich auch deshalb ist die Regierung von der Wirkung ihrer Maßnahme selbst nur begrenzt überzeugt.

Jelpke kritisierte die Regierungspläne als überzogen. "So wichtig der Kampf gegen dschihadistische Reisebewegungen ist, er darf nicht auf Kosten von Grundrechten geführt werden", sagte die Innenexpertin der Linken unserer Zeitung. Insbesondere bemängelte sie das Vorhaben, den Entzug des Personalausweises ohne richterliche Anordnung festlegen zu können. Allerdings sei generell fraglich, ob der Eingriff verhältnismäßig sei, meinte Jelpke.

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