Zwei Terrorhelfer auf freiem Fuß

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft gestern in Karlsruhe mit. Carsten S

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft gestern in Karlsruhe mit. Carsten S., der im Februar in Düsseldorf festgenommen wurde, habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, zudem bestehe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof bereits Holger G. auf freien Fuß gesetzt. Alle drei mutmaßlichen Unterstützer müssen jedoch mit einer Anklage rechnen. Wann sie eingereicht wird, will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.

Carsten S. wurde im Februar in Düsseldorf festgenommen. Er hat zugegeben, dass er der NSU gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten im Jahr 1999 oder 2000 die Ceska-Pistole geliefert hat, mit der später die neun Geschäftsleute ausländerischer Herkunft erschossen wurden. Die Anklage lautet deshalb auf Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Allerdings sei Carsten S. zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen. Damit müsste er nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Der Beschuldigte habe zudem glaubhaft versichert, dass er sich vom rechtsradikalen Gedankengut abgewandt und seine Kontakte zu entsprechenden Kreisen 2001 abgebrochen habe.

Aus all diesen Gründen könne Carsten S. mit einer geminderten Strafe rechnen. Zudem lebe er in festen sozialen Bindungen. Damit sieht die Bundesanwaltschaft keine Gefahr, dass er sich dem Strafverfahren durch Flucht entziehen könnte. Die Verdachtsmomente gegen Matthias D., der als einer der mutmaßlichen Führer der Neonazi-Gruppe "Brigade Ost" gilt, sind weniger gravierend. Der Mann, der im Dezember festgenommen wurde, soll zwei Wohnungen für die NSU gemietet haben. dpa

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