Wo Steuerzahlern Entlastung winkt

Berlin · Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag müssen angehoben werden – schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. In der Regel steigt dann das Kindergeld. Das würde den Bund Milliarden kosten.

Die große Koalition hat gestern wichtige steuerpolitische Weichen gestellt. Demnach winkt Familien schon bald eine Anhebung des Kindergeldes. Auch den immer wieder geforderten Abbau der "kalten Progression" will Schwarz-Rot angehen - möglicherweise aber erst 2017.

Die vom Kabinett verabschiedeten Berichte zum Existenzminimum sowie zur Wirkung der "kalten Progression" lassen Steuerzahler hoffen. Den Vorlagen zufolge müssen sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag angehoben werden. Beide markieren das sozialhilferechtlich gebotene Existenzminimum , auf das der Fiskus keinen Zugriff haben darf. Dieses verändert sich mit steigenden Preisen, Mieten und Löhnen. In der politischen Praxis geht damit auch eine Erhöhung des Kindergeldes einher. Wie das Familienministerium auf Nachfrage erklärte, soll dazu bis Ende März eine Paketlösung vorliegen. Nachfolgend die wichtigsten Details und Konsequenzen zu den Beschlüssen:

Grundfreibetrag: Der Teil des jährlichen Einkommens, der steuerfrei bleiben muss, erhöht sich 2015 für Alleinstehende um 118 Euro auf 8472 Euro . Im kommenden Jahr ist eine weitere Anhebung um 180 Euro auf dann 8652 Euro geboten.

Kinderfreibetrag : Zur Abdeckung des Existenzminimums der Kinder muss der Steuerfreibetrag von derzeit 4368 Euro 2015 um 144 Euro steigen. Die Regierung hatte allerdings schon eingestanden, dass der Kinderfreibetrag bereits 2014 hätte um 72 Euro erhöht werden müssen, was jedoch unterblieben ist. Der Finanzverwaltung drohen deshalb Klagen von Betroffenen, denen gute Erfolgschancen eingeräumt werden. Die "Verliebtheit" von Finanzminister Schäuble in einen ausgeglichenen Haushalt habe offenbar zu einer Verschiebung der fälligen Anpassung geführt, kritisierte Linksfraktionschef Gregor Gysi .

Kindergeld : Laut Grundgesetz zieht die Ahnhebung des Freibetrags nicht automatisch eine Kindergelderhöhung nach sich. Das Finanzamt legt im Rahmen der Einkommensteuerklärung fest, ob die Familie mit dem Kinderfreibetrag besser dasteht oder mit dem Kindergeld . Es gibt aber die politische Absicht, auch das Kindergeld (184 Euro im Monat für das erste und zweite Kind) anzupassen. In welcher Höhe, ist aber noch offen. Bereits 2014 hätte es um rund zwei Euro steigen müssen. Nach der gebotenen Anhebung des Freibetrags wären es in diesem Jahr vier Euro mehr. Die SPD brachte gestern jedoch eine Anhebung um zehn Euro für das laufende Jahr ins Spiel. Dies würde etwa 2,1 Milliarden Euro zusätzlich kosten.

Weitere Leistungen: Zu dem geplanten Paket soll laut Familienministerium auch eine Anpassung des Kinderzuschlages und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gehören. Der Kinderzuschlag verhindert, dass einkommensschwache Familien ins Hartz-IV-System abrutschen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist seit elf Jahren nicht angepasst worden.

Kalte Progression: Wenn die Freibeträge steigen, wird auch die "kalte Progression" gemildert. Sie entsteht dann, wenn eine Gehaltserhöhung lediglich die Inflationsrate ausgleicht und in Kombination mit der steigenden Steuerbelastung die individuelle Kaufkraft sinkt. Wie aus dem Regierungsbericht hervorgeht, war dieser unliebsame Effekt im Vorjahr wegen der niedrigen Inflationsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrags allerdings gar nicht aufgetreten. Laut Prognose ändert sich das aber 2015 und 2016. Bei einer angenommen Inflationsrate von 1,5 Prozent hätten Steuerpflichtige dann durchschnittlich 45 beziehungsweise 49 Euro weniger in der Tasche - pro Jahr. Der Wirtschaftsflügel der Union forderte deshalb, den Abbau der "kalten Progression" sofort anzugehen. Im aktuellen Jahreswirtschaftsbericht ist allerdings nur davon die Rede, die "Voraussetzungen" für eine Entlastung in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Und die geht noch bis 2017.

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