Wirbel um Stuttgart-21-Finanzierung

Stuttgart. Die Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land verstößt nach einem neuen Gutachten der Grünen gegen die Verfassung. Sowohl der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs als auch die ICE-Trasse nach Ulm sind demnach ausschließlich Bundesaufgaben

Stuttgart. Die Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land verstößt nach einem neuen Gutachten der Grünen gegen die Verfassung. Sowohl der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs als auch die ICE-Trasse nach Ulm sind demnach ausschließlich Bundesaufgaben. Baden-Württemberg habe gar nicht das Recht, das Projekt mitzufinanzieren, betonte der Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität gestern. Nach Angaben von Meyer hat das Grundgesetz die Co-Finanzierung von Bahn- oder Autobahnprojekten durch das Land verboten, damit sich reiche Bundesländer keine Bundesinvestitionen kaufen können. Da die Verträge nichtig seien, könne das Land sein Geld zurückfordern oder gar nicht erst weiter zahlen, betonte Meyer.

Die Grünen forderten einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung. Baden-Württembergs Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU, Foto: dpa) erläuterte dagegen, eine Anwaltskanzlei habe bereits 2007 der Landesregierung bestätigt, dass der Landeszuschuss rechtlich zulässig sei. Zwar sei der Ausbau des Schienennetzes Aufgabe des Bundes. "Es liegt aber auch im Interesse und im Aufgabenbereich des Landes, wenn über das Bahnprojekt der Regionalverkehr deutlich gestärkt wird und Impulse für die regionale Wirtschaft gegeben werden."

Das Bundesverkehrsministerium räumte unterdessen ein, sich über die Bewertung des Bundesrechnungshofs zur Finanzierung von Stuttgart 21 missverständlich geäußert zu haben. Der Bundesrechnungshof hatte in einem Schreiben betont, anders als von der Regierung behauptet, habe er nie sein Einvernehmen zu den Finanzierungsverträgen erklärt. Ein Ministeriumssprecher sagte, bei den Finanzierungsverträgen an sich bedürfe es gar keines Einvernehmens mit dem Rechnungshof, "da er da keine Zuständigkeit hat". Ihr Okay habe die Kontrollbehörde hingegen - unter Auflagen - für sogenannte Antrags- und Verwendungsprüfungen bei dem Projekt gegeben.

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