Wie die Politik den Wirrwarr ums Meldegesetz beendet

Warum der Wirbel ums Gesetz?Im Zuge der Föderalismusreform waren die melderechtlichen Kompetenzen der Länder auf den Bund übergegangen

Warum der Wirbel ums Gesetz?Im Zuge der Föderalismusreform waren die melderechtlichen Kompetenzen der Länder auf den Bund übergegangen. Deshalb wurde im Juni 2012 mit dem Meldegesetz erstmals eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet - wegen der Fußball-EM allerdings vor leeren Rängen und mit einer entscheidenden Änderung: Schwarz-Gelb hatte in letzter Minute die Einwilligung zur Datenweitergabe in eine Widerspruchslösung umgewandelt. Demnach müsste ein Betroffener gegen die Weitergabe seiner Daten selbst aktiv werden und ein Veto einlegen.

Was ist nun geregelt?

Nun ist praktisch alles zurück auf Anfang. Die Widerspruchslösung wurde wieder gestrichen und durch die anfängliche Einwilligungslösung ersetzt. Demnach soll ein Betroffener für die Datenweitergabe entweder seine generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären, oder aber das Unternehmen, das sie nutzen will, holt sein Einverständnis im Einzelfall ein. Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Außerdem dürfen die Daten nur für den Zweck genutzt werden, für den sie übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Nach der für heute geplanten Abstimmung im Bundestag soll der Bundesrat die Neuregelung morgen billigen. Damit ist das Gesetz unter Dach und Fach. Im Kleingedruckten steht allerdings, dass es erst am 1. Mai 2015 in Kraft tritt. Bis dahin gelten die unterschiedlichen Bestimmungen der Länder.

Was sagen die Kritiker?

Als Schwachpunkt des neuen Gesetzes sehen Datenschützer, dass auch die Unternehmen die persönliche Einwilligung zur Herausgabe der Meldedaten einholen können. Auf diese Weise könnten Firmen nur behaupten, eine solche Einwilligung zu besitzen. Da die Behörden nur stichprobenartig überprüfen, ob sie diese tatsächlich haben, liegt hier zumindest die Gefahr des Missbrauchs nah.

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