Weiter Streit um Datenspeicherung

Berlin. Für Nicht-Experten klingt es wie der Streit um des Kaisers Bart, doch betrifft das Thema jeden. Die EU-Kommission, CDU und CSU mit ihrem Innenminister Thomas de Maizière sowie die SPD wollen weiterhin eine Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung schaffen, weil sie glauben, damit Verbrechen besser verfolgen zu können

Berlin. Für Nicht-Experten klingt es wie der Streit um des Kaisers Bart, doch betrifft das Thema jeden. Die EU-Kommission, CDU und CSU mit ihrem Innenminister Thomas de Maizière sowie die SPD wollen weiterhin eine Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung schaffen, weil sie glauben, damit Verbrechen besser verfolgen zu können. FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: dpa) will hingegen nur eine "anlassbezogene Speicherungspflicht" erlauben und findet dafür Zustimmung beim Bundes-Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sowie bei EU-Bürgerrechtskommissarin Viviane Reding. Gestern stellte Leutheusser-Schnarrenberger ihre "Eckpunkte" vor. Ein schwerer Koalitionskonflikt droht. Darum geht es:

Bei den Telekommunikationsunternehmen fallen ständig Unmengen von Daten an. Wer wann mit wem telefoniert, SMS oder Mails ausgetauscht hat, wo die Handys wann waren, welche Internetseiten wann besucht wurden - die Firmen nutzen die Angaben zum Teil für die Abrechnung. Aber sie speichern sie unterschiedlich lange. Nach den Terroranschlägen von New York entstand sehr bald die Idee, diesen Fundus für die Strafverfolgung zu nutzen. Eine Reihe von Straftaten gibt es zudem nur im Internet, etwa das Konten-Phishing oder die Verbreitung von Kinderpornografie. Die große Koalition von Union und SPD beschloss 2006 ein Gesetz zur Vorratsspeicherung, das alle Anbieter verpflichtete, ihre Daten für ein halbes Jahr aufzuheben. Im Verdachtsfall konnten die Ermittlungsbehörden sie durchstöbern. Die EU-Kommission hat eine ähnliche Richtlinie erlassen und alle Länder aufgefordert, sie umzusetzen. Sechs Staaten weigern sich bisher jedoch, so dass die Richtlinie wieder überarbeitet wird.

Auch das deutsche Gesetz kam nicht weit. Es wurde im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Vorratsdatenspeicherung, meinten die Karlsruher Richter, erzeuge in der vorliegenden Form "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins". Sie ordneten an, alle Daten sofort zu vernichten. Leutheusser-Schnarrenbergers schlägt nun ein Verfahren namens "Quick Freeze", Schockfrosten, vor. Wenn die Ermittler einen konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat haben, sollen sie bei den Unternehmen eine sofortige Speicherung der gerade vorhandenen Daten des Verdächtigen anordnen können. Aber nur dann. "Ohne Anlass geht das nicht", so die Ministerin. Die eingefrorenen Daten einsehen, also "auftauen", dürfen die Ermittler nur auf richterliche Anordnung. Zudem soll es ihnen möglich sein, die Echt-Namen hinter den IP-Adressen bei den Internetprovidern abzufragen. Hinterher müssen die Verdächtigen über die Aktion informiert werden.

Das Innenministerium hatte schon am Montag ungewöhnlich harsch auf diese Vorschläge reagiert. Vor der Hauptstadtpresse widersprach de Maizières Sprecher der Darstellung seines Kollegen aus dem Justizministerium und sagte, der Entwurf greife zu kurz. Vor allem dürfe es nicht in das Belieben der Anbieter gestellt sein, wie lange zurückliegend sie Daten speicherten. "Nicht im Ansatz" genüge der Vorschlag den täglichen Ermittlungsanforderungen, meinten auch die Unions-Fraktionsexperten Günter Krings und Andrea Voßhoff. Die Verfolgung von Straftaten werde so dem "puren Zufall" überlassen.

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