Was Asylsuchende in den EU-Staaten bekommen

Brüssel · Bekommen Flüchtlingen in Deutschland wirklich so viel Geld, wie immer behauptet wird? Tatsächlich erhalten Asylsuchende in vielen anderen EU-Ländern mehr. Weit weniger großzügig sind dagegen Polen und Ungarn.

Deutschland gilt als das gelobte Land. Dabei haben Flüchtlinge in anderen EU-Staaten oft sehr viel bessere Aussichten - auf Arbeit und vor allem auf Sozialleistungen . Der häufig gehörte Vorwurf, Asylbewerber erhielten zu viel Geld in Deutschland, ist schlicht falsch. Soziale Grundleistungen für Unterkunft, Kleidung und Lebensmittel werden gezahlt. Zusätzlich gibt es pro Monat 143 Euro Taschengeld für Bahnfahrten, Freizeit oder Telefonate. Das summiert sich unterm Strich auf maximal 359 Euro . Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt liegt mit 399 Euro im Monat deutlich darüber. Und wie ist die Lage in anderen wichtigen EU-Staaten? Ein Überblick: Österreich: In der Alpenrepublik bekommen Flüchtlinge im Wesentlichen Sachhilfe - von der Unterbringung über Kleidung , Nahrungsmittel bis hin zur Krankenversorgung. Ein Taschengeld von 40 Euro pro Monat wird obendrauf gelegt, wenn die Einrichtung die volle Verpflegung der Zuwanderer übernimmt. Anders ist es bei privater Unterbringung. Dann kann eine Einzelperson beispielsweise im Bundesland Niederösterreich mit 120 Euro Mietzuschuss, 200 Euro für die Lebensmittel, 150 Euro für Bekleidung und 200 Euro Schulbedarf rechnen. Mit Zusatzprämien von bis zu 1500 Euro fördert Wien übrigens die Rückkehr-Bereitschaft von Flüchtlingen - ähnlich verfährt Italien. Großbritannien: Inzwischen bekommt ein einzelner Flüchtling pro Woche 48,25 Euro (35,39 Pfund), eine vierköpfige Familie kann mit 207,80 Euro (147,80 Pfund) pro Woche rechnen. Die Unterbringung wird von staatlicher Seite gestellt. Frankreich: Die Zuwendungen richten sich danach, ob der Asylbewerber privat (343,50 Euro im Monat) oder in einem staatlichen Asylzentrum (zwischen 91 und 202 Euro im Monat) untergebracht wird. Je nach Familiensituation kann dieser Betrag auf bis zu 718 Euro steigen. Jedem Flüchtling steht eine kostenfreie ärztliche Betreuung zu, Kinder unterliegen der Schulpflicht. Schweiz: Die Sozialleistungen liegen im Schnitt um 20 Prozent unter den staatlichen Zuwendungen für Schweizer Bürger. Einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Toiletten- und Haushaltsartikeln, Kleidung und Betreuung bekommen die Asylbewerber rund 1100 Euro (1200 Franken) im Monat. Polen: Die Regierung in Warschau hält die Sozialleistungen offenbar bewusst niedrig und setzt auf eine abschreckende Wirkung. Zwar werden Unterkunft und Verpflegung von den öffentlichen Stellen bereitgehalten. Darüber hinaus gibt es aber lediglich 18 Euro im Monat an Taschengeld. Niederlande: Die staatlichen Behörden zahlen die Leistungen wöchentlich aus. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der in einer staatlichen Unterkunft lebt, bekommt 89,32 Euro , eine vierköpfige Familie kann mit 33,05 Euro pro Erwachsenem und 25,80 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren rechnen. Für Kleidung legt die Regierung noch einmal 12,95 Euro pro Person und Woche drauf. Zusätzlich schließen die Behörden eine Krankenversicherung ab. Schweden: Wenn sich die Flüchtlinge im hohen Norden kein Zimmer leisten können, haben sie Anspruch auf eine möblierte Unterkunft. Sofern die Verpflegung in den Einrichtungen kostenfrei ist, bekommen Erwachsene je nach Familienstatus zusätzlich bis zu 77,50 Euro im Monat mit 31 Tagen, für Kinder stehen weitere 39,06 Euro zur Verfügung. Bei Selbstversorgung erhalten Erwachsene höchstens 231,25 Euro , Kinder maximal 162,75 Euro . Damit müssen Nahrungsmittel, Kleidung , Kosmetikartikel und die ärztliche Versorgung bestritten werden. Ungarn: Budapest ist wegen seines Umgangs mit Asylbewerbern bereits zwei Mal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt worden. Zwar werden auch in Ungarn Unterkünfte gestellt, doch dabei handelt es meist um Hallen oder Säle mit ungenügender Möblierung, ohne Privatsphäre, Gesundheitsversorgung oder Integrationsangeboten. Nach dem Aufenthalt im Sammellager gibt es bis zu zwei Jahre lang Sozialhilfe von 90 Euro pro Person und Monat, die nicht reichen, um eine Wohnung oder ein Hotelzimmer anzumieten. Zuschüsse für Kleidung oder andere Lebensbedürfnisse sind nicht vorgesehen.

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