Vereinbarung mit dem Iran Die Kernpunkte des Atomabkommens

Teheran/Wien · Nach jahrelangen harten Verhandlungen einigten sich die fünf UN-Vetomächte – die USA, Russland, China, Frankreich, und Großbritannien – sowie Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran am Bau einer Atombombe hindern sollte.

Es stellte die iranische Atomindustrie unter Kontrolle und sagte im Gegenzug den Abbau westlicher Wirtschaftssanktionen zu. Das Abkommen wurde international verpflichtend, weil der UN-Sicherheitsrat es mit der Resolution 2231 übernahm. US-Präsident Donald Trump, kündigte den Deal am 8. Mai 2018 einseitig auf. Der mehr als 100-seitige Text umfasste folgende Kernpunkte:

Kontrolle: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien.

Zentrifugen: In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19 000 auf rund 6000 sinken.

Anreicherung: Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden – dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. An diese Vorgabe fühlt sich der Iran seit Sonntag nicht mehr gebunden. Für eine klassische Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig. Der Iran hatte vor dem Abkommen einen Anreicherungsgrad von bis zu 20 Prozent, was für medizinische Zwecke interessant ist.

Bestände: Die Menge des bereits angereicherten Urans wird für 15 Jahre von mehr als 10 000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert. Die IAEA teilte am 1. Juli 2019 mit, dass Teheran erstmals seit Abschluss des Deals die Obergrenze für seine niedrigangereicherten Uranvorräte überschritten hat.

Anlagen: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

Arak: Der Schwerwasserreaktor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Am 8. Mai 2019 erklärte der Iran, nach Ablauf von 60 Tagen sollten auch Beschränkungen für die Produkte aus Arak nicht mehr gelten.

Waffenembargo: Das Verbot der Vereinten Nationen zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Sanktionen: Im Gegenzug hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen umgehend wieder in Kraft treten.

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