Waffenbesitz soll schärfer reguliert werden

Berlin. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und der jüngsten tödlichen Schießerei vor dem Landgericht Landshut zeichnet sich parteiübergreifend eine Bereitschaft für eine schärfere Regulierung des Waffenbesitzes ab. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU, Foto: dpa) kündigte verstärkte Initiativen und Gespräche bis zur Innenministerkonferenz Anfang Juni an

Berlin. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden und der jüngsten tödlichen Schießerei vor dem Landgericht Landshut zeichnet sich parteiübergreifend eine Bereitschaft für eine schärfere Regulierung des Waffenbesitzes ab. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU, Foto: dpa) kündigte verstärkte Initiativen und Gespräche bis zur Innenministerkonferenz Anfang Juni an. Schäuble sagte, es gebe schon länger Gespräche mit den Ländern über ein zentrales Waffenregister. Auch sei im Gespräch, Behältnisse von Waffen mit biometrischen Sicherungen, also beispielsweise Fingerabdrücke, so zu versehen, "dass nur noch Berechtigte an ihre Waffe herankommen". Auch müsse die Frage geklärt werden, ob man Kurzwaffen zusätzlich so sichern könne, dass nur noch der Berechtigte selbst mit ihr schießen kann. Darüber seien sowohl mit den Ländern als auch mit Sportschützen und Jägern intensive Gespräche aufgenommen worden, betonte Schäuble.

"Wir wollen bis zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Juni Ergebnisse haben." Sollten dafür Gesetze geändert werden müssen, "werden wir das noch in dieser Wahlperiode umsetzen", unterstrich der Innenminister. Die Grünen fordern, den Schießsport einzuschränken. "Sportschützen können ihren Sport mit Luftgewehren oder anderen Waffen ausüben, die weniger gefährlich sind", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth.

Auch die Union will Abrüstungsauflagen für den Schießsport prüfen. "Wir müssen darüber diskutieren, ob die Vereine nicht auf das großkalibrige Schießen verzichten können", sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bezeichnete Änderungen ebenfalls als "durchaus angebracht". Der Erwerb von Waffen sollte strikter als bisher am Bedürfnisprinzip ausgerichtet werden, sagte der CDU-Politiker. Das geltende Gesetz sieht laut Schönbohm vor, das ein Sportschütze auch solche Waffen erwerben darf, mit denen er im eigenen Verein gar nicht schießen kann. Das bedeute eine Abweichung vom "strikten Bedürfnisprinzip". Anliegen des Gesetzgebers sei es immer gewesen, Waffen in Privathand nicht generell zu verbieten, fügte der brandenburgische Minister hinzu. Zu beachten seien jedoch die Belange der öffentlichen Sicherheit und die Interessen des Sport- und Traditionsschützentums sowie der Jägerschaft.

Der Stuttgarter Regierungspräsident Johannes Schmalzl forderte unterdessen die Frauen auf, in ihren Familien stärker auf die Rückgabe legaler Waffen zu drängen. "Wir brauchen die Mütter — sie wissen, welche Waffen in einem Haus gelagert werden, und sie müssen mitsprechen, ob das überhaupt erwünscht ist", so Schmalzl. ddp

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