Viele Kinder von Zuwanderern können ab sofort zwei Pässe haben

Berlin · In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat an diesem Samstag in Kraft. Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die Regelung betrifft etwa 500 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - die meisten dürften Türken sein.

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