Verwaltungsgerichtshof erlaubt Analphabeten keine Einbürgerung

Mannheim. Ein ausländischer Analphabet kann nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden. Mündliche Sprachkenntnisse allein reichten nicht aus, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Für die Einbürgerung seien Kenntnisse der Schriftsprache nötig

Mannheim. Ein ausländischer Analphabet kann nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden. Mündliche Sprachkenntnisse allein reichten nicht aus, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Für die Einbürgerung seien Kenntnisse der Schriftsprache nötig. Eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration setze die Möglichkeit voraus, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren, hieß es zur Begründung. Überdies beriefen sich die Mannheimer Richter auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2005. (Az.: 13 S 729/08) dpa

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