Verwaltungsgericht weist Klage gegen Kirchensteuer ab

Koblenz · Die Erhebung von Kirchensteuer steht mit dem Grundgesetz und den Grundrechten der Europäischen Union in Einklang und ist deshalb rechtens. Zu diesem Urteil ist das Verwaltungsgericht in Koblenz gekommen und hat damit die Klage eines Ehepaars abgewiesen, wie das Gericht gestern mitteilte.

Die Eheleute hatten gegen die Festsetzung der römisch-katholischen Kirchensteuer durch das Land geklagt. Die Kirchensteuerpflicht verletze die vom Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit, sei nicht Bestandteil der Religionsausübung innerhalb der Kirche und zudem nicht mehr zeitgemäß. Das Verwaltungsgericht sah das anders (5 K 1028/14.KO): Das Wesen der Religionsfreiheit liege in der Entscheidung eines jeden Einzelnen für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft. Das Grundgesetz schütze den Kirchenangehörigen aber nicht vor einer Kirchensteuer .

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