Verschärfte Regeln für Selbst-Anzeigen von Steuerbetrügern

Berlin · . Die von Bund und Ländern geplanten schärferen Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerbetrügern werden konkret: Nach gestern bekanntgewordenen Vorschlägen sollen Steuerhinterzieher ihre Steuererklärungen künftig für die zurückliegenden zehn Jahre korrigieren, um straffrei auszugehen.

Bisher ist eine Selbstanzeige nur wirksam, wenn sie an vollständige Angaben zu strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart geknüpft ist - was grundsätzlich fünf Jahre sind. So sind bisher auch Betrüger mit unvollständig bereinigter Vergangenheit straffrei ausgegangen.

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