Verschärfte Regeln für Selbst-Anzeigen von Steuerbetrügern
Berlin · . Die von Bund und Ländern geplanten schärferen Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerbetrügern werden konkret: Nach gestern bekanntgewordenen Vorschlägen sollen Steuerhinterzieher ihre Steuererklärungen künftig für die zurückliegenden zehn Jahre korrigieren, um straffrei auszugehen.
15.01.2014
, 00:00 Uhr
Bisher ist eine Selbstanzeige nur wirksam, wenn sie an vollständige Angaben zu strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart geknüpft ist - was grundsätzlich fünf Jahre sind. So sind bisher auch Betrüger mit unvollständig bereinigter Vergangenheit straffrei ausgegangen.