Verfassungsstreit ums Betreuungsgeld

Die Befürworter sehen die Wahlfreiheit gestärkt, die Gegner ein antiquiertes Familienbild – nun landet der Streit in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob sich das Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz verträgt. SZ-Korrespondent Stefan Vetter erklärt die Hintergründe.

Wie ist das Betreuungsgeld geregelt?

Seit dem 1. August 2013 erhalten Eltern eine monatliche Prämie (150 Euro seit August 2014), wenn sie ihr Kind im Alter vom 15. bis 36. Lebensmonat nicht in eine öffentliche Kita geben. Ende 2014 nahmen fast 400 000 Familien diese als "Herdprämie" verspottete Leistung in Anspruch. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2014: Damals waren es rund 224 400.

Worum geht es in der Klage?

In der Verfassung heißt es: "Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile ein." Diesen Grundsatz sieht das SPD-geführte Land Hamburg beim Betreuungsgeld verletzt, weil es die Frauen vom Einstieg ins Berufleben abhalte. Immerhin 95 von 100 Empfängern sind Frauen. Hinzu kommt, dass die Leistung in Ländern mit vergleichsweise wenigen Kitas überproportional stark genutzt wird. So nehmen in Bayern fast 86 000 Haushalte das Betreuungsgeld in Anspruch. In ganz Ostdeutschland sind es dagegen nur 28 000.

Gibt es weitere Angriffspunkte?

Ja. Der Hamburger Senat sieht auch den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Denn Eltern, die ihr Kind in eine Kita geben, müssen dafür in der Regel zahlen, während der Verzicht auf die Kita praktisch finanziell belohnt wird. Zudem hätte der Bund das Gesetz nicht beschließen dürfen, denn die Voraussetzung, dadurch gleiche Lebensverhältnisse im Land herzustellen, sei nicht erfüllt. Deshalb könne der Bund hier auch nicht über die Länder hinweg bestimmen.

Was sagen die Befürworter?

Die CSU hatte das Betreuungsgeld bewusst als Gegenstück zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz konstruiert. Mit dem Argument, dass der Staat kein Erziehungsmodell favorisieren dürfe, also Wahlfreiheit herrschen müsse. Außerdem gehe es um Gerechtigkeit: Wenn der Kita-Ausbau staatlich gefördert werde, dann habe das auch für die häusliche Betreuung zu gelten. Zumal Eltern mit Kita-Platz indirekt vom Staat bezuschusst würden, denn ihr monatlicher Beitrag decke die Betreuungskosten nur zum Teil.

Was macht Manuela Schwesig ?

Der Familienministerin kommt die heikle Aufgabe zu, im Namen der Bundesregierung ein Gesetz zu verteidigen, das sie noch im Wahlkampf als "unsinnig" geschmäht hatte. Jetzt verzichtet die SPD-Frau auf jede politische Bewertung und konzentriert sich darauf, die von Hamburg in Frage gestellte Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu erhalten. "Unabhängig davon, wie man zum Betreuungsgeld steht, müssen wir ein Interesse daran haben, dass wir bundesweit weiter Gesetze für Familien auf den Weg bringen können", so Schwesig.

Wie könnte der Prozess ausgehen?

Das ist offen. Für die Gegner des Betreuungsgeldes ist es aber schon ein hoffnungsvolles Zeichen, dass Karlsruhe die Klage überhaupt annahm und heute darüber verhandelt. Hinzu kommt, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz eher widerwillig unterschrieben hatte - und dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründete. Ein Urteil ist noch 2015 zu erwarten.

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