Verfassungsschutz darf Linkspartei auch in Zukunft beobachten

Leipzig/Erfurt. Der Verfassungsschutz darf die Linkspartei weiter beobachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte gestern im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow (Foto: dpa), dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten zudem, dass alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können

Leipzig/Erfurt. Der Verfassungsschutz darf die Linkspartei weiter beobachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte gestern im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow (Foto: dpa), dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten zudem, dass alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei.

Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU).

Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im thüringischen Landtag, hatte in den den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Deutschland Revision eingelegt. Die Linke wird seit 1995 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Dabei wird der Partei vorgeworfen, die herrschende Staats- und Gesellschaftsordnung abschaffen zu wollen. Staatssekretär Schröder sagte auf die Frage, wie lange die Beobachtung noch andauern werde: "Das hängt von der Partei Die Linke ab." Solange es dort einen Nährboden für extremistische Bestrebungen gebe, müsse die Partei analysiert werden. Ramelow will nun zum Bundesverfassungsgericht weiterziehen - und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. dpa

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