Verfassungsrichter sprechen sich selbst vom Bummel-Vorwurf frei

Karlsruhe · Verfassungsbeschwerden dürfen bei großer Arbeitsbelastung der Richter auch "ungewöhnlich lang" dauern. Eine längere Verfahrensdauer sei für sich gesehen noch nicht unangemessen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

Es lehnte damit den Entschädigungsanspruch eines Mannes ab, der dem höchsten Gericht vorwarf, dass die Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde mit rund vier Jahren und acht Monaten viel zu lange gedauert habe (AZ: 1 BvR 99/11).

Im Jahr 2011 hatte der Gesetzgeber einen Entschädigungsanspruch festgeschrieben, wenn Gerichte einen Fall verbummeln. Demnach können für jeden Monat Verspätung 100 Euro Entschädigung gefordert werden. Was jedoch unangemessen ist, hängt vom Einzelfall ab - so auch in diesem Fall. Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer sei durch "Sachgründe" gerechtfertigt gewesen, befanden die Karlsruher Juristen. Die Richter seien mit anderen Verfahren überlastet gewesen, hieß es in der Begründung ebendieser Richter.

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