Verfassungsrichter sehen Peter Müller nicht als befangen an

Karlsruhe · Peter Müller darf als Verfassungsrichter über eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl urteilen, obwohl er früher Ministerpräsident war. Das Gericht wies einen Befangenheitsantrag des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim zurück.

Es gebe keine Zweifel an Müllers Unvoreingenommenheit. >

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