Verfassungsrichter sehen Peter Müller nicht als befangen an
Karlsruhe · Peter Müller darf als Verfassungsrichter über eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl urteilen, obwohl er früher Ministerpräsident war. Das Gericht wies einen Befangenheitsantrag des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim zurück.
05.08.2016
, 21:29 Uhr
Es gebe keine Zweifel an Müllers Unvoreingenommenheit. >