Verfassungsrichter: NPD zu unbedeutend für ein Parteiverbot

Karlsruhe/Saarbrücken · Zum zweiten Mal nach 2003 sind die Bundesländer in Karlsruhe mit einem Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich - aber zu schwach und unbedeutend, um sie aufzulösen, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht . Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrats als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für ein NPD-Verbot (Az. 2 BvB 1/13). Die Länder kündigten an, die Partei weiter mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen und auch durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Zudem wird überlegt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschneiden. Dafür sprach sich auch die saarländische Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ) aus. "Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn offensiv bekämpfen", sagte sie. > e und Interview, : Meinung

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