Verfassungsrichter kritisiert Nebenverdienste

Berlin · Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hat die teils zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisiert. "Die parlamentarische Funktion muss voll erfüllt werden", sagte Kirchhoff dem Magazin "Wirtschaftswoche".

Parlamentarier, die danach noch Arbeitskraft und Zeit hätten, könnten "gern noch anderes übernehmen", so Kirchhoff. "Aber dieses Andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen." Nebentätigkeiten dürften "nicht dazu führen, dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Aufgaben nur noch mit linker Hand erledigt", mahnte Kirchhof. Laut einer Übersicht erzielte etwa der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler von Oktober 2013 bis Juli 2014 Nebeneinkünfte von 976 500 Euro, fehlte aber bei 34 von 45 Abstimmungen.

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