Verfassungsrichter geben Beschwerde von Gustl Mollath statt

Karlsruhe · Gustl Mollath hat mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter saß der Nürnberger in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie.

Sie werfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet, sondern sich mit knappen, allgemeinen Aussagen begnügt zu haben.

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