Verfassungsgericht prüft Libyen-Einsatz der Bundeswehr

Karlsruhe · Vier Jahre nach der Evakuierung von Europäern aus dem Bürgerkriegsland Libyen wird der Bundeswehreinsatz höchstrichterlich überprüft. Das Bundesverfassungsgericht geht seit gestern der Frage nach, ob der Bundestag der dramatischen Rettungsaktion im Februar 2011 hätte zustimmen müssen.

Die Grünen-Fraktion geht davon aus, dass dies nachträglich nötig gewesen wäre, und reichte zur Klärung eine Organklage in Karlsruhe ein. Die Bundesregierung sieht das anders. Für humanitäre Einsätze sei nicht das Parlament zuständig. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Bewaffnete Fallschirmjäger flogen am 26. Februar vor vier Jahren mit zwei Transall-Transportern 22 Deutsche und 110 andere Europäer aus der libyschen Wüstenstadt Nafurah aus.

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