Verfassungsgericht legt Standards für Beamtenbesoldung fest
Karlsruhe · Wenn Länder über die Entlohnung ihrer Beamten entscheiden, müssen sie sich an verfassungsrechtlich vorgegebene Standards halten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer gestern veröffentlichten Grundsatzentscheidung deutlich gemacht.
So bewerteten die Richter die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen aus dem Jahr 2011 als verfassungswidrig. Die Richter gaben dem Freistaat bis zum 1. Juli 2016 Zeit, um verfassungskonforme Regelungen zu treffen. In weiteren Verfahren entschieden die Richter dagegen, dass angegriffene ähnliche Regelungen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14). Grundsätzlich aber dürfe keine zu große Differenz zwischen der Entwicklung des Lohn-Niveaus in einem Land und den Beamtenbezügen entstehen.