Verfassungsgericht fordert Entscheidung zur Internet-Haftung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt. Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11)

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt. Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11). Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg - ausgerechnet ein Mitglied der "polizeilichen Informations- und Kommunikationsgruppe für Onlinerecherche und Internetpiraterie". Der 20-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten. Der Beamte war auf Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von rund 3500 Euro verurteilt worden - er sei mitverantwortlich für die Rechtsverletzung.Das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen die Sache zurück. Die Haftungsfrage in solchen Fällen sei noch nicht höchstrichterlich entschieden; deshalb verstoße die Nichtzulassung der Revision gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter. dpa

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