Verfassungsgericht bekräftigt Grundrechte von Häftlingen
Karlsruhe · Häftlinge müssen im Gefängnis menschenwürdig behandelt werden. Mit dieser Klarstellung folgte das Verfassungsgericht der Beschwerde eines Ex-Gefangenen in Kassel, der 2010 länger als einen Tag nackt in einer Zelle festgehalten und mit einer Videokamera überwacht wurde.
16.04.2015
, 00:00 Uhr
Dem Landgericht Kassel, das die Maßnahmen als rechtmäßig bestätigt hatte, warf das Gericht "eine grundsätzlich unrichtige Anschauung" des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.