Urteilsverkündungen sollen übertragen werden können

Stuttgart · Urteilsverkündungen oberster Bundesgerichte sollen grundsätzlich von Medien übertragen werden können. Das sieht ein Beschluss der Justizministerkonferenz vor. Zudem soll es bei Gerichtsverfahren, bei denen ein großes Medieninteresse besteht, eine Tonübertragung für Journalisten in einen Nebenraum geben.

Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen zudem in Ton und Bild für die Nachwelt dokumentiert werden. Die Konferenz bat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ), diese Punkte in ein Gesetz zu gießen.

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